FAQ
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Fragen zum Unterricht, zur einer Veranstaltung oder zu unserem Angebot? Hier finden Sie alle Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Grundsätzlich ist ein Einstieg für Kinder in ein Instrumentalfach nach zweijähriger musikalischer Früherziehung (Kindergarten) oder nach einjähriger musikalischer Grundausbildung oder Instrumentenkarussell in der 1. Klasse ab der 2. Klasse möglich. In Ausnahmefällen, z. B. bei besonderer Begabung, ist ein früherer Beginn möglich. Generell sollte der Beginn mit der jeweiligen Instrumentalfachkraft abgesprochen sein.
Wenn ihr Kind kein spezielles Wunschinstrument hat, bietet sich der Besuch beim Tag der offenen Tür an. Hier können alle Instrumente ausprobiert werden und die Lehrkräfte stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Normalerweise stellt sich schnell heraus, welche Eignung und Neigung das Kind zu welchem Instrument hat. Am besten lassen Sie Ihr Kind entscheiden, welches Instrument es lernen möchte. Dann ist die Motivation am höchsten.
Wenn Ihr Kind dennoch unschlüssig ist, bietet sich eine Schnupperstunde bei den favorisierten Instrumenten oder die Teilnahme am Instrumentenkarussell an.
Der Unterricht an der Musikschule ist für alle Altersgruppen möglich, vom 6-monatigen Säugling in unseren Musikmäusen bis zum Rentner, der gerne noch mit einem Instrument beginnen möchte. Für alle Altersgruppen haben wir passende Unterrichtsangebote. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und wir beraten Sie gerne.
Die Kosten des Unterrichts finden Sie in unserer Gebührensatzung.
Die Unterrichtsgebühr ist ein Jahresbeitrag, der gleichmäßig durch 12 Monate geteilt und somit monatlich zum 15. fällig wird.
Unser Hauptgebäude befindet sich in der Unteren Hauptstraße 14 in Eching. Hier werden alle Fächer und Instrumente angeboten.
Musikalische Früherziehung wird zudem in allen Kindergärten der Gemeinde Eching, während der Kernzeit, angeboten. Zudem gibt es Unterrichtsangebote am Oskar-Maria-Graf Gymnasium in Neufahrn und an der Grund- und Mittelschule Eching.
Ja, es gibt die Möglichkeit alle Instrumente am Tag der offenen Tür oder in einer individuellen Schnupperstunde auszuprobieren.
Das Unterrichtsverhältnis geht in der Regel über ein Schuljahr und wird automatisch verlängert, sofern keine Abmeldung bis zum 31.05. des laufenden Schuljahres erfolgt. Die Abmeldung wird zum 31.08 des laufenden Schuljahres wirksam. Sie erhalten rechtzeitig einen Hinweis auf die Möglichkeiten für das neue Schuljahr.
Bei der Auswahl der Lehrkraft im Instrumentalunterricht versuchen wir, Wünsche zu berücksichtigen, können aber hier nur nach organisatorischen und pädagogischen Gesichtspunkten Plätze vergeben.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns grundsätzlich Änderungen bei Lehrkraft, Unterrichtsort, Unterrichtsdauer und Gruppenstärke vorbehalten müssen.
Die Stundenpläne werden von den Lehrkräften erstellt und Wünsche nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Unterrichtszeiten sind hauptsächlich am Nachmittag und frühen Abend.
Nach Verfügbarkeit versuchen wir, Schüler*innen auch unter dem Schuljahr unterzubringen, wenn die Anmeldung nach Schuljahresbeginn erfolgt. Sollte es gerade keine Kapazitäten geben, nehmen wir Sie gerne auf unsere Warteliste.
Sie können sich gerne jederzeit hier online anmelden oder persönlich zu den Büro-Sprechzeiten in der Musikschule vorbeikommen.
Je nach Alter und Leistungsstand ist das sehr unterschiedlich. Das reicht vom Anfang bei den Kleinen mit ein paar Minuten täglich und sollte möglichst auf 20 – 30 Minuten täglich erweitert werden. Je mehr Beschäftigung mit dem Instrument, umso besser für den Erfolg des Lernens.
Ja. Wir bieten z. B. unsere Kaleidoskope (gemischte Konzerte) und die ein- bis zweimal pro Lehrkraft jährlichen Klassenvorspiele, Weihnachtskonzert, Ü30 Konzert, Lehrerkonzert usw. an. Konzerte sind eine gute Möglichkeit, das Gelernte zu präsentieren und Bühnenerfahrung vor Publikum zu sammeln. Unseren Veranstaltungsplan finden Sie hier.
Ja, wir haben verschiedene Mietinstrumente, die wir auf Anfrage gerne vergeben, bevorzugt an Anfänger*innen. Die Kosten sind aktuell monatlich 16 EUR. Für Schäden haften die Schüler*innen/ Eltern. Wir empfehlen daher eine Instrumentenversicherung.
Wir bitten darum, Ihr Kind/ sich selbst bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung direkt bei der Lehrkraft zu entschuldigen. Dies dient auch der Sicherheit, denn wir haben ab Betreten bis Verlassen des Unterrichtsraumes eine Aufsichtspflicht. Wenn die Schüler*innen rechtzeitig entschuldigt sind, erspart uns das die Suche. Es gilt zu beachten, dass der Unterricht ein fester Termin ist, der nicht willkürlich verschoben werden kann. Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht fördert den Erfolg und die Kontinuität. Z. B. Arzttermine sollten nach Möglichkeit nicht auf die Unterrichtszeit gelegt werden.
Ist Ihre Frage nicht dabei? Oder brauchen Sie weitere Informationen? Dann sind wir natürlich auch gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail für Sie da!